Kunstversicherung Österreich

Wert erhalten und schützen

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Kunst richtig versichern

Die Kunstversicherung gehört zur Gruppe der Sachversicherungen. Diese werden unter dem Begriff der Kompositversicherungen zusammengefasst. Das sind diejenigen Sach- und Unfallversicherungen, mit den Gefahren oder Haftungsrisiken abgewehrt werden. Mit einer Kunstversicherung werden Kunstwerke beziehungsweise künstlerische Werke versichert.

Zur Kunst gehören Gegenstände wie einzelne Bilder, Fotografien oder Skulpturen. Kunstgegenstände sind auch zusammenhängende Sammlungen, bis hin zu Schmuck und kostbarer Bekleidung wie Pelze. In diesem Sinne wird mit Kunst ein kunstvolles, künstlerisches Handwerk verbunden, das über ein normales Maß des handwerklichen Könnens weit hinausgeht. Kunstwerke sind in aller Regel Unikate, sie sind individuell und einzeln angefertigt. Sie können so wertvoll sein, dass sogar die angefertigten Kunstkopien oder Raubkopien einen wiederum eigenen künstlerischen Wert haben.

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Eine Kunstversicherung schützt die schönsten Stücke nicht nur zu Hause

Das Entscheidende für die Versicherung dieser Kunstwerke ist die Tatsache, dass für sie aufgrund ihres materiellen und/oder ideellen Wertes kein Versicherungsschutz innerhalb der normalen, gängigen Hausratversicherung besteht. Kunst muss immer und überall separat abgesichert werden. Dazu gibt es eine eigene Versicherung für Kunst.

Kunst in Museum, privater Galerie und heimischem Keller

Die Kunst ist ein weltweit bedeutender Wirtschaftsfaktor. Kunst wird ausgestellt, ge- und verliehen, gehandelt, versteigert und gesammelt. Der private Kunstliebhaber erfreut sich daran, wertvolle Kunst in seinen eigenen vier Wänden im wahrsten Sinne des Wortes tagtäglich um sich zu haben.

Er hat in dem Sinne sein eigenes Museum und kann jederzeit seine Lieblingskunst ansehen, ohne das gut gesicherte Eigenheim verlassen zu müssen. Der „nicht Kunst Besitzer“ muss dazu eine Kunstsammlung besuchen oder einen Museumsbesuch planen. Doch ganz unabhängig davon, wo sich die Kunstwerke befinden, müssen sie ausreichend gut und hoch versichert sein.

Der Versicherungsschutz ist die pekuniäre Absicherung gegen Verlust durch Diebstahl sowie gegen jegliche Sachbeschädigung. Ein dadurch entstehender ideeller Schaden lässt sich in der Regel nicht versichern, und je nach Kunstgegenstand auch gar nicht in Euro und Cent aufrechnen. Sinn und Zweck einer Versicherung kann es ohnehin nur sein, den finanziellen Verlust zu ersetzen.

Enges Miteinander zwischen Kunstsammler und Kunstversicherer

Jede Kunstversicherung ist eine Sachversicherung nicht nur des Kunstgegenstandes selbst, sondern auch des gesamten Drumherum. Abhängig von Art und Wert der Kunst muss auch deren Umfeld abgesichert sein. Das beginnt bei der akustischen Diebstahlversicherung und geht weiter über eine Videoüberwachung bis hin zur einbruchsicheren, festverankerten Vitrine.

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Auch Maler können ihre Bilder direkt versichern

Jede gute Kunstversicherung ist eine ‚All Risk Versicherung‘. Bei dieser Allgefahrenversicherung ist alles inkludiert, was im Versicherungsvertrag nicht explizit ausgeklammert ist. Sie ist das genaue Gegenteil zur gängigen Hausratversicherung, in der nur das versichert ist, was im Versicherungsvertrag steht. Leistungsausschlüsse sind im Vertrag definiert. Das erleichtert dem Versicherungsnehmer einen Vergleich von verschiedenen Versicherungsangeboten. Neben dem Preisvergleich gilt sein Hauptaugenmerk in erster Linie den aufgeführten beziehungsweise nicht vorhandenen Leistungsausschlüssen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Versicherungsumfang. Auch bei der Allgefahrenversicherung kann nur das inkludiert sein und versichert werden, was dem Versicherer bekannt ist. Dieser Versicherungsumfang wird im Versicherungsschein, der Police im Detail benannt. Wenn ein Leistungsfall geprüft wird, dann stellt der Versicherer zunächst fest, ob/dass es sich um einen versicherten Kunstgegenstand handelt. Vor diesem Hintergrund muss die Versicherungspolice laufend ergänzt werden. Jede Änderung im Kunstbestand muss dem Versicherungsgeber mitgeteilt, wie es heißt angezeigt werden. Das erfordert einen permanenten Kontakt zwischen beiden Seiten.

Gängige Gründe für Leistungsausschlüsse

Die Kunstversicherer unterscheiden bei den Leistungsausschlüssen der All Risk Versicherung zwischen denen wegen Gefahren und wegen Schäden. Diejenigen wegen Gefahren sind bei den österreichischen Anbietern weitgehend identisch. Zu ihnen gehören:

  • Bürgerkrieg, Krieg, kriegsähnliche Vorkommnisse, Terror
  • Innere Unruhen sowie Arbeitsunruhen
  • Maßnahmen der ‚hohen Hand‘ mit Straf- und Vollzugsbehörden
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Kunst im Museum

Bei Leistungsausschlüssen wegen Schäden lohnen sich ein genaues Vergleichen der Versicherungsangebote sowie der Blick in die AGB, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst dem Kleingedruckten. Einige gängige Beispiele dafür sind in alphabetischer Reihenfolge:

  • Allmähliche Einwirkung
  • Altschäden und deren Auswirkungen
  • Arglistige Täuschung
  • Bearbeitung
  • Erpressung
  • Grobe Fahrlässigkeit
  • Mangelhafte Verpackung beim Transport
  • Schädlingsbefall
  • Unterschlagung
  • Veruntreuung
  • Vorsatz

Diese Auflistung ist nicht vollständig, und das kann sie auch nicht sein. Jede Kunstversicherung gilt für den betreffenden Einzelfall. Vergleichbar mit anderen Versicherungen wie beispielsweise einer D&O-Versicherung wird der Versicherungsschutz ganz individuell bewertet und ermittelt. Gerade deswegen ist es so wichtig bis hin zu ausschlaggebend, die von allen Kunstversicherern angebotene All Risk Versicherung auf ihre Leistungsausschlüsse hin zu prüfen.

Versicherte Kunst und Kosten

Für den Kunstliebhaber ist es eine Selbstverständlichkeit, dass seine Kunstwerke komplett, das heißt sowohl von der Stückzahl als auch von ihrem Wert her abgesichert sind. Doch das reicht oftmals nicht aus. Im einzelnen Schadensfall können weitere Kosten entstehen, die den Sach- und Vermögensschaden deutlich erhöhen. Zu denen gehören unter anderem

  • Aufwendungen für das Aufräumen, das Entfernen, Entsorgen oder das Abtransportieren von Resten des Kunstgegenstandes
  • Bewegungs-, Schutz- und Transportkosten zur Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung der Kunstgegenstände
  • Externe Dienstleistungen für die Wiederbeschaffung wie Personal-/Sach-/Verwaltungskosten, Notar-/Anwaltsgebühren, Sicherheitsleistungen und dergleichen
  • Lager- und Transportkosten für die Dauer der Nichtnutzbarkeit des Versicherungsortes
  • Kosten für Gutachter, Sachverständigen, Restaurator
  • Restaurierungskosten inklusive des Transportes zum und vom Restaurator
  • Schadensabwendungs-/Schadensminimierungskosten

Solche Kosten werden je Schadensfall in den meisten Fällen prozentual zur Gesamtversicherungssumme der Kunstversicherung ersetzt. Üblich ist eine Obergrenze von zehn bis fünfzehn Prozent. Hier differieren die Angebote, sodass ein Angebotsvergleich auch diesen Bereich der Kunstversicherung erfassen sollte.

Optimale Kunstversicherung durch Vermeidung von Unterversicherung

Der Versicherungswert einer Kunstsammlung wird im günstigsten Fall durch Kaufbelege zu jedem einzelnen Kunstgegenstand ermittelt. Wenn das nicht möglich ist, dann wird ein Gutachten oder Exposé des Kunstsachverständigen eingeholt. Bei einem auf der Auktion ersteigerten Kunstwerk steht der Wert durch den gezahlten Auktionspreis fest. Für die Versicherung ist es entscheidend, klare Grundlagen für den zu ermittelnden Wert zu haben, der geschützt werden soll.

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Bilder sind beim Transport zur Ausstellung besonders gefährdet

Danach berechnet sich der Versicherungsbeitrag, die Jahresprämie. Der Kunstsammler verfolgt aus eigenem Interesse heraus die wertmäßige Entwicklung seiner Kunstwerke. Deren Wert kann sinken und steigen. Dementsprechend muss die Polizze regelmäßig angepasst werden, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Das erfordert ein Update der Versicherungspolice im ein-, zwei- oder spätestens dreijährigen Abstand. Der Kunstsammler sollte diesbezüglich in einem dauerhaft engen Kontakt zu seinem Kunstversicherer stehen. Der muss auch über alle Änderungen und Neuerungen im direkten sowie mittelbaren Zusammenhang mit den versicherten Kunstgegenständen informiert werden.

Dazu gehören Änderungen zum Aufbewahren oder zum Präsentieren der Kunstwerke, ein temporäres Ausleihen zu einem anderen Standort hin, oder auch Veränderungen bei den vertraglich vereinbarten Sicherungsmaßnahmen gegen Einbruch und Diebstahl.

Dem Kunstsammler muss bewusst sein, dass der Versicherer im Schadensfall zunächst einmal prüft, ob der für ihn ein Leistungsfall ist. Grundlage dafür ist der gültige Versicherungsschein, der mit der aktuellen Situation zum Zeitpunkt des Schadenseintritts abgeglichen wird. Abweichungen voneinander können zu Regulierungsproblemen führen. Versicherungen vertreten erfahrungsgemäß den Standpunkt, dass sie nur dann leisten müssen und dürfen, wenn es sein muss, also nicht anders geht. Das gilt für die Unterversicherung ebenso wie für einen nicht aktuellen Versicherungsstatus aufgrund fehlender Aktualisierung der Versicherungspolice. Eine Vorsorgeklausel im Vertrag sorgt dafür, dass kurzfristig, und zwar bis zur nächsten turnusmäßigen Überprüfung oder Aktualisierung, keine Versicherungslücke entsteht. Diese Fristen werden von den Kunstversicherern unterschiedlich gehandhabt, was bei einem Angebotsvergleich beachtet werden sollte.

Dem Kunstdiebstahl durch Umsicht und Prävention vorbeugen

Jeder Kunstsammler, sei es gewerblich, professionell oder privat, sollte seine Kunstsammlung nicht nur vor Einbruch und Diebstahl schützen, sondern sie darüber hinaus ausführlich dokumentieren. Das geschieht auch im Eigeninteresse und erleichtert das Auffinden verlorengegangener oder entwendeter Kunstgegenstände. Jeder einzelne von ihnen sollte buchstäblich von allen Seiten fotografiert werden. Wer Kunst sammelt, der muss in der heutigen Zeit leider auch mit einem Kunstraub rechnen. In diesem Falle sind sowohl Kunstversicherer als auch Kunstsammler an der Wiederbeschaffung der Kunstwerke interessiert. Was gefunden wird, braucht nicht ersetzt oder entschädigt zu werden.

Alle namhaften Versicherungen sind dem Kunstsammler sowie der Kriminalpolizei bei der Aufklärung des Kunstdiebstahls behilflich. Deren Arbeit wird dadurch erleichtert, dass die entwendeten Gegenstände nicht nur beschrieben, sondern auch bildlich dargestellt und gezeigt werden können. Der Kunstsammler kann durchaus einiges dazu beitragen, um ergänzend zu den Vorgaben des Kunstversicherers auch im Eigeninteresse für Sicherheit zu sorgen. Oftmals lässt sich der Schaden aus Einbruchdiebstahl durch Umsicht und Vorsicht spürbar verringern. Der Weg dahin führt über ein Fotografieren und Katalogisieren der gesamten Kunstsammlung.

Kunst auf Reisen

Der Privatkunde kann seine Kunstsammlung oder einzelne Gegenstände sowohl für einen als auch für mehrere Wohnsitze gleichzeitig versichern. Seine Kunstwerke werden dann im wahrsten Sinne des Wortes von A nach B transportiert. Ähnlich verhält es sich beim Ausleihen von Kunstwerken zwischen Museen, Galerien und Eventveranstaltern. In all diesen Fällen findet ein Transport statt; abhängig von der Entfernung zu Wasser, auf dem Landweg oder per Flugzeug. Die dafür erforderliche Transportversicherung muss dem Transportgegenstand angemessen sein. Das beginnt beim Transportmittel und geht weiter über die Transportverpackung sowie die Ladungssicherung bis hin zu einer professionellen Transportbegleitung.

Der Eigentümer, Besitzer oder Verfügungsberechtigte muss sicherstellen, dass durch den Transport keine Versicherungslücke entsteht. Das fachgerechte Abnehmen des Ölgemäldes von der Wand im Museum muss ebenso versichert sein wie ein gekonntes Verpacken im Fahrzeug oder das erneute Platzieren am Zielort. Das klingt aufwändiger als es in der Praxis ist. Die Kunstversicherer bieten dafür einen Basisschutz, der individuell und auf den Einzelfall abgestellt ergänzt wird. Für den Rundumschutz der Kunstgegenstände ist es entscheidend, im gegebenen Falle daran zu denken und eine adäquate Transportversicherung abzuschließen.

Als Resümee bleibt zum Thema Kunstversicherung festzuhalten, dass der Kunstsammler bei einem dauerhaften und engen Kontakt zu seinem Kunstversicherer auf der ganz sicheren Seite ist. Jeder Kunstgegenstand hat seine eigene, manchmal jahrzehnte- oder jahrhundertealte Historie. Sie wird durch das Zertifikat, durch ein Gutachten sowie durch Belege über den Erwerb dokumentiert. Je kompletter ein solcher Nachweis geführt werden kann, umso einfacher ist die Wertermittlung für den Kunstversicherer. Trotzdem, oder gerade vor diesem Hintergrund ist der Vergleich von mehreren Versicherungsangeboten nicht nur hilfreich, sondern geradezu unentbehrlich.

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